Allgemeine Geschäftsbedingungen von Backendhance

Stand: 8. Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über Beratungs-, Architektur-, Softwareentwicklungs-, Workshop-, Trainings-, Analyse- und Dokumentationsleistungen zwischen Marcus Held, Backendhance (nachfolgend Anbieter), und seinen Kunden.
  2. Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  4. Individuelle Vereinbarungen, Einzelangebote, Rahmenverträge oder Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB vor, soweit sie abweichende oder ergänzende Regelungen enthalten.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. Verträge können in deutscher oder englischer Sprache geschlossen werden.
  2. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, durch Beauftragung in Textform oder durch eine sonstige zwischen den Parteien vereinbarte Beauftragung zustande.
  3. Die Darstellung von Leistungen auf der Website des Anbieters stellt kein verbindliches Angebot dar.
  4. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Rahmenvertrag, Einzelabruf, Workshop-Konzept oder einer sonstigen Abstimmung in Textform.
  5. Der Anbieter erbringt seine Leistungen selbstständig und eigenverantwortlich. Fachliche Vorgaben des Kunden werden berücksichtigt, soweit sie zur ordnungsgemäßen Durchführung der beauftragten Leistung erforderlich sind.

§ 3 Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zulasten des Anbieters. Vereinbarte Termine und Fristen verschieben sich angemessen, soweit die Verzögerung hierdurch verursacht wurde.
  3. Der Kunde bleibt für fachliche Entscheidungen, Priorisierungen, Freigaben und den produktiven Einsatz der Arbeitsergebnisse verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 4 Vergütung, Reisekosten und sonstige Kosten

  1. Es gelten die im Angebot, Rahmenvertrag oder Einzelabruf vereinbarten Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Nettopreise in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Reisekosten werden entweder mit 0,50 € pro Kilometer berechnet oder, falls vorhanden, netto gemäß den tatsächlichen Kosten für Bahn, Taxi oder andere Verkehrsmittel in Rechnung gestellt. Parkkosten und andere in Verbindung mit der Reise entstandene erforderliche Kosten werden ebenfalls netto in Rechnung gestellt.
  3. Hotel- oder Unterkunftskosten, die zur Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind, werden netto ohne Aufschlag weiterberechnet.
  4. Ist für die Durchführung der Dienstleistung eine mehrtägige Reise erforderlich, werden Verpflegungs- und Reisenebenkosten pauschal mit 50 € pro Tag berechnet. Dies gilt auch für den An- und Abreisetag.
  5. Abweichende Reisekosten- oder Spesenregelungen können im Einzelfall in Textform vereinbart werden.

§ 5 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

  1. Der Anbieter ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu stellen und per E-Mail zu übermitteln.
  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Zahlungen haben auf das in der Rechnung angegebene Konto unter Angabe der Rechnungsnummer zu erfolgen.
  4. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den gesetzlichen Verzugsschaden geltend zu machen.

§ 6 Termine, Stornierung und höhere Gewalt

  1. Vereinbarte Termine sind verbindlich, sofern sie von beiden Parteien bestätigt wurden.
  2. Nimmt der Kunde einen verbindlich vereinbarten Termin nicht wahr oder kommt er mit der Annahme der Leistung in Verzug, kann der Anbieter die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Der Anbieter muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge des Ausfalls erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, Workshop-, Trainings- oder Beratungstermine aus wichtigem Grund zu verschieben oder abzusagen, insbesondere bei Krankheit oder sonstigen Umständen, die die Durchführung unzumutbar machen.
  4. In Fällen höherer Gewalt sind die Parteien für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von ihren Leistungs- und Abnahmepflichten befreit. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturereignisse, Krieg, Streik, rechtmäßige Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Ausfälle kritischer Infrastruktur sowie Epidemien oder Pandemien.
  5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

  1. Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen die ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte, soweit dies für die vereinbarte Verwendung erforderlich ist.
  2. Die Nutzungsrechte umfassen insbesondere das Recht, Dokumente, Konzepte, Code, Designs, Prototypen, Präsentationen und sonstige Artefakte zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu betreiben, weiterzuentwickeln, intern und extern bereitzustellen sowie Dritten einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte einzuräumen.
  3. Das Urheberrecht und gesetzlich nicht übertragbare Rechte bleiben unberührt.
  4. Vorbestehende Methoden, Konzepte, Templates, Frameworks, Erfahrungswissen, Werkzeuge, allgemeines Know-how sowie wiederverwendbare Bausteine des Anbieters bleiben Eigentum des Anbieters. Der Kunde erhält daran die für die Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlichen Nutzungsrechte.
  5. Der Anbieter bleibt berechtigt, allgemeingültige Konzepte, Methoden, Techniken, Schulungsinhalte, Präsentationsmaterialien, Templates und Werkzeuge in anderen Aufträgen weiterzuverwenden, soweit diese keine vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse oder kundenspezifischen Inhalte des Kunden enthalten.

§ 8 Open Source und Rechte Dritter

  1. Der Anbieter wird bei individuell erstelltem Code keine ihm bekannten Rechte Dritter verletzen.
  2. Soweit Open-Source-Komponenten, Creative-Commons-Inhalte oder sonstige lizenzgebundene Drittbestandteile verwendet werden, weist der Anbieter den Kunden auf die jeweiligen Lizenzbedingungen hin, soweit dies für die Nutzung der Arbeitsergebnisse relevant ist.
  3. Der Kunde ist für die Einhaltung von Lizenzbedingungen verantwortlich, soweit er Arbeitsergebnisse verändert, weiterverbreitet oder außerhalb des vereinbarten Nutzungszwecks verwendet.

§ 9 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  4. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Schäden aus unternehmerischen Entscheidungen des Kunden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  5. Der Anbieter schuldet Beratung, Unterstützung und die vereinbarten Arbeitsergebnisse, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Erfolg, sofern ein solcher Erfolg nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Dem Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt ist.
  2. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 11 Datenschutz und Informationssicherheit

  1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden, soweit dies zur Durchführung des Vertrages, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.
  2. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, sofern nicht bereits eine solche Vereinbarung besteht.
  3. Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen für personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Hauptsitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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